Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

07.07.2022

 

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür müssen ab 2022 alle bebauten u. unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land-u. Forstwirtschaft von den Finanzämtern neu bewertet werden.

 

Ab dem 01. Juli 2022 sind alle Eigentümer/innen aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Diese ist bis zum 31. Oktober 2022 dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

 

Die Hintergründe und weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link: Schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform.

 

Gerne können Sie sich das Video auf der Internetseite: Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB anschauen.

 

Im Grundsteuerportal: Digitaler Atlas Nord können Sie ihre Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten einsehen.