Gemeinde Busdorf

Busdorf
Busdorf

Bürgermeister: Kay-Michael Heil

Eschenweg 7 a
24866 Busdorf

(04621) 3073670 Bürgermeister Kay-Michael Heil

E-Mail:
Homepage: www.busdorf.de

 

Allgemein:

Busdorf ist eine ehrenamtlich verwaltete Landgemeinde im Norden Schleswig-Holsteins. Zur dänischen Grenze sind es etwa 35 km, zur Nord- und Ostsee jeweils etwa 30 - 40 km, nach Hamburg rund 130 km. Busdorf kann direkt über die Autobahn - A 7 - , Anschlussstelle Schleswig-Jagel, erreicht werden. Der über 2.000 Einwohner zählende Ort mit mehr als 700 jähriger Geschichte liegt Inmitten einer reizvollen Endmoränenlandschaft am Ende der Schlei.
 

Die Gemeinde versteht sich als modernes Gemeinwesen mit hoher Wohn- und Lebensqualität in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kreisstadt Schleswig.

 

Bürgermeister der Gemeinde ist seit dem 26. Juni 2018 Kay-Michael Heil (CDU). Sollten Sie Fragen zu Busdorf haben, oder aber weitere Informationen wünschen, schreiben Sie eine oder rufen Sie an: 04621/30 73 670 .

 

Busdorf ist Welterbegemeinde

Mit der Entscheidung des Welterbekomitees der UNESCO vom 30. Juni 2018 die Wikingersiedlung Haithabu und die wikingerzeitliche Befestigungsanlagen des Danewerks auf die Liste der Weltkulturerbe aufzunehmen wurde die Gemeinde Busdorf zur Welterbegemeinde. Die Siedlung Haithabu innerhalb des Halbkreiswalles liegt vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Busdorf, ebenso ein erheblicher Teil des Danewerks, das das Gemeindegebiet in Ost-West-Richtung durchquert.

 

Das Wappen:

Das Wappen der Gemeinde zeigt in Blau unter zwei goldenen Löwen den goldenen Busdorfer Runenstein.

 
Infrastruktur und Gewerbe:

Der Ort verfügt über zentrale Ver- und Entsorgungsanlagen ebenso, wie über eine zweizügige Grundschule mit angeschlossener Betreuung. Weiterführende Schulen aller Art werden in Schleswig vorgehalten. Für die Jüngsten steht in Busdorf ein Kindergarten mit über 60 Regelgruppenplätzen und 20 Plätzen für die U3-Betreuung zur Verfügung. Träger der Kita ist das evangelische Kindertagesstättenwerk des Kichenkreises Schleswig-Flensburg. Zwei Seniorenwohnanlagen in privater Trägerschaft mit insgesamt 20 barrierefreien Wohnungen wurde 1996 bzw. 2012 fertiggestellt.

 

Busdorf ist ferner Sitz der Verwaltung des Amtes Haddeby, sowie der für den Amtsbereich zuständigen Polizeistation. Für den Brandschutz sorgt schon seit 1886 eine den heutigen Anforderungen entsprechend ausgestattete Freiwillige Feuerwehr, die seit dem Jahre 1977 eine sehr erfolgreich arbeitende Jugendfeuerwehr unterhält und ausbildet.

 

Während landwirtschaftliche Betriebe im Verlauf der letzten Jahrzehnte fast vollständig aus dem Ortsbild gewichen sind, haben sich zunehmend kleine und mittlere Betriebe des Handels, des Handwerks und der Dienstleistungsbranche im Ort etabliert. Ein Lebensmittelmarkt, ein Friseursalon, ein Bäcker, drei gastronomische Betriebe, ein Kreditinstitut, ferner ein praktischer Arzt sowie ein Zahnarzt können die Dinge des täglichen Bedarfs decken.

 

Für weitergehende Bedürfnisse stehen die Angebote und Leistungen der angrenzenden Kreisstadt Schleswig, die in wenigen Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad, per Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, zur Verfügung.

 

Mit dem 1998 im Süden der Gemeinde erschlossenen Gewerbepark Wikingerland wird sich der Besatz und die Vielfaft gewerblicher Betriebe innerhalb des Gemeindegebietes weiter verdichten und insbesondere auch die Zahl ortsansässiger Arbeits- und Ausbildungsplätze erhöhen.

 

Geschichte Die Geschichte

Galerie Die Galerie
Politik Die Politik Die Lage Die Lage
   

 


Aktuelle Meldungen

Austausch der Kaminöfen

(14.10.2024)


Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

 

Mit den Regelungen der 1. BImSchV soll der Einsatz von Feuerungsanlagen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung dieser Vorschrift gelten in Bezug auf bereits errichtete Feuerstätten für feste Brennstoffe verschiedene Übergangsfristen, die in § 25 und § 26 BImSchV festgeschrieben sind. Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1.BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

 

Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer bei Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung einer Schornsteinfegerin oder eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihre Bezirksschornsteinfegerin (BSF) bzw. ihren Bezirksschornsteinfeger (BSF) mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.

 

Erbringen Sie einen solchen Nachweis nicht gegenüber Ihrer bzw. Ihrem örtlich zuständigen BSF, muss die Einzelfeuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Von dieser Regelung sind ausgenommen:
1.    nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
2.    offene Kamine nach § 2 Nummer 12 der 1. BImSchV,
3.    Grundöfen nach § 2 Nummer 13 der 1. BImSchV,
4.    Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie
5.    Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber der bzw. dem BSF glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

 

Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.

Die bzw. der BSF überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

 

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NEU: Bei Umzug den neuen Wohnsitz online an- oder ummelden – Seien Sie einer der Ersten!

Der neue Onlinedienst, die sogenannte eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) ist in Schleswig-Holstein zur Nutzung freigegeben worden und kann genutzt werden.

Wir, die Amtsverwaltung Haddeby haben den Dienst implementiert.

Wir suchen Personen, die in eine Gemeinde unseres Amtes umziehen (alleiniger Umzug oder Familienumzug)
und in der Amtsverwaltung vor Ort die Anmeldung oder Ummeldung Online über ihr eigenes Smartphone vornehmen möchten.

Holen Sie sich einen Termin und vermerken Sie in der Information, dass Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) nutzen möchten.

Ihr Vorteil: Sie werden bei dem Vorgang unterstützt

 

Wohnsitz Online anmelden

  • Kein Warten; bequem von zuhause

Was brauche ich?

  • Smartphone NFC-fähig
    (alternativ ein PC mit einem USB-Kartenlesegerät)

  • Die Bescheinigung Ihrer Anschrift durch Ihren Vermieter
    „Wohnungsgeberbescheinigung“

  • Ihren Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion)

  • Ihren PIN-Brief vom Personalausweis mit vorläufiger Transport-PIN

Was ist zu tun?

  • Herunterladen der Ausweis-APP des Bundes

  • In der App die Online-Ausweisfunktion freischalten
    individuelle PIN festlegen

  • BUND-ID oder Servicekonto-ID registrieren

    (sofern schon eins vorhanden ist, entfällt dieser Schritt)

  • Öffnen der Website www.wohnsitzanmeldung.de 

  1. Mit der Bund-ID oder dem Servicekonto-ID anmelden

  2. Die erforderlichen Angaben eintragen

  3. Die Wohnungsgeberbescheinigung hochladen

  • Nach Bearbeitung durch Ihr Einwohnermeldeamt (ca. 1-2 Werktage)
    erhalten Sie eine eMail. Über den enthaltenen Link können Sie Ihre Meldebestätigung herunterladen und die auf Ihrem Personalausweis gespeicherte Anschrift ändern.

  • Die Bundesdruckerei sendet Ihnen dann per Post einen Adress-Aufkleber. 
    Diesen kleben Sie auf Ihren Personalausweis.

     

Verlängerte Bearbeitungszeit bei Reisepässen

(08.07.2024)


Aktuell kann es bei der Ausstellung von Reisepässen bundesweit zu Verzögerungen kommen.

Grund dafür sind die anhaltend hohen Bestellzahlen bei der Bundesdruckerei.

Bitte planen Sie für einen neuen Reisepass eine Bearbeitungszeit von mindestens 6-8 Wochen ein. 

 

Andernfalls kann es dazu kommen, dass Ihr Reisepass nicht rechtzeitig ankommt oder Sie einen Express-Reisepass (32€ Zuschlag) beantragen müssen.

Foto zu Meldung: Verlängerte Bearbeitungszeit bei Reisepässen

Anliegen können nur noch mit vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden

(17.06.2024)

Ab sofort können Ihre Anliegen für die Sachgebiete Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Standesamt nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

 

Sie finden diesen Service unter Schnellzugriff & häufig gesucht:

 

Screenshot-Schnellzugriff

 

oder unter diesem Link:

Online Terminvereinbarung (cleverq.de).

 

Außerdem besteht die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung unter der 04621/389-0.

Neues kreisweites Antragsverfahren für Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 2024/25

(07.06.2024)


Ab dem Schuljahr 2024/25 stellt der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit den im Kreis befindlichen Schulträgern allen Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kreis und deren Erziehungsberechtigten ein neues einheitliches Online-Verfahren namens OLAV zur Beantragung von Schülerfahrkarten zur Verfügung. Das Verfahren wird bereits in anderen Kreisen in Schleswig-Holstein genutzt und von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet.

 

Durch die Verfahrensumstellung, ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2024/25 ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2023/24 eine Fahrkarte erhalten haben. Die bisher über die Schulen, Schulträger und den Kreis ausgehändigten Fahrkarten, werden spätestens zum 31.08.2024 ungültig.

 

Der neue Online-Antrag steht daher ab dem 27. Mai 2024 über die Internetseite www.ticket-olav.de allen Antragstellerinnen und Antragstellern für Anträge mit Beginn des Schuljahrs 2024/25 zur Verfügung.

 

Die Anträge sind bis zum 30. Juni 2024 zu stellen. Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Zudem steht Ihnen bei sonstigen Fragen die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der E-Mail-Adresse oder telefonisch unter der Schülerbeförderungshotline 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie hier

 

 

 

Rückfragen richten Sie bitte an

Torben Hilmers

Zimmer 0.28

(04621) 389 - 43

 

 

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Sanierung der Schmutzwasserleitungen in Busdorf

(15.09.2023)


Die Stadtwerke Schleswig SH werden ab der 40 KW. ihre Schmutzwasserleitungen in der Gemeinde Busdorf sanieren.
Es werden Hauptleitungen sowie Hausanschlüsse durch die Firma Werner Vollert saniert.

 

Dabei kann es zu Fahrbahneinengungen oder auch zum Teil zu kurzzeitigen Sperrungen von vereinzelnden Straßenabschnitten kommen.

 

Wir bitten alles Fahrzeugführer sich umsichtig zu verhalten.

Tannenbaumverkauf der freiwilligen Feuerwehr Busdorf

(08.12.2020)

Am 12. Dezember 2020 findet der Tannnenbaumverkauf der freiwilligen Feuerwehr Busdorf statt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bild.

Foto zu Meldung: Tannenbaumverkauf der freiwilligen Feuerwehr Busdorf

Busdorf: Rendsburger Straße / Alte Landstraße - Einschränkungen

(10.06.2020)

In der Gemeinde Busdorf kann es aufgrund der Erneuerung der Straße vor dem Amt Haddeby mit Pflastersteinen -Mittenmang- im Kreuzungsbereich Rendsburger Straße / Alte Landstraße innerhalb der nächsten 14 Tage zu verkehrsbedingten Einschränkungen kommen. Das Teilstück der Rendsburger Straße ab dem Amt Haddeby in Richtung Panellenweg ist im Kreuzungsbereich nur einspurig befahrbar.